Die sektorenübergreifende Versorgung für Kinder und Jugendliche mit chronischer Erkrankung wird in Spezialambulanzen und sozialpädiatrischen Zentren abgebildet und muss finanziell gestärkt werden.
Kinder und Jugendliche mit chronischer Erkrankung brauchen eine besonders gut koordinierte, zielgerichtete Zusammenarbeit der Sektoren. Diese Zusammenarbeit trägt dazu bei, die Gesundheitsversorgung besser auf die Lebenswelt der Kinder abzustimmen, unnötige stationäre Aufenthalte zu vermeiden und die Familien und das soziale Umfeld der Kinder zu stärken.
Damit soll garantiert werden, dass Kinder und Jugendliche das erhalten, was Ihnen gemäß UN-Kinderrechtskonvention und EACH-Charta zusteht. Konkret soll das Referat 31 des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Regelungen erarbeiten, wie Ermächtigungsambulanzen, Institutsambulanzen, Hochschulambulanzen und sozialpädiatrische Zentren finanziell und organisatorisch gestärkt werden.
Die dabei notwendige Zusammenarbeit mit anderen Referaten und Akteuren der Gesundheitsversorgung soll, wo nötig, von der Amtsspitze koordiniert und verantwortet werden.